Honorar
- Die Kosten für eine allgemeine Erstberatung (Vorerst bevorzugt per Telefon oder Online) belaufen sich auf 150 EUR bis 210 EUR (gem. § 19 Abs. 1 UstG wird hierauf keine Umsatzsteuer berechnet)
- Sollte aus der Beratung ein Antragsverfahren oder ein anderweitiger Verwaltungsakt entstehen, kann die Beratungspauschale ggf. angerechnet werden
- Das gesetzliche Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), oder werden im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung festgelegt
- Gebühren für Rentenberater sind ggf. steuerlich absetzbar (Bitte beachten Sie, dass ich keinerlei steuerrechtliche Beratung erbringe bzw. erbringen darf. Daher richten Sie Ihre steuerrechtlichen Fragen bitte an einen Steuerberater)
- Die Finanzämter erkennen gezahlte Honorare für Rentenberater sowie Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.11.1997 - AZ: IV B 5-S.2255-356/97)
- Rechtsschutzversicherungen erstatten häufig ebenfalls die Kosten/Gebühren für Rentenberater, insbesondere Gersichtskosten. Hier gilt jedoch ebenfalls, bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung auseinander, da ich hier keine Beratung bzgl. Versicherungsleistungen übernehmen kann
